Zoll

Was Sie abgabenfrei aus der Schweiz mitbringen dürfen

Auf dem Heimweg von der Arbeit in der Schweiz einzukaufen ist verlockend, doch Grenzgänger dürfen viel weniger mitbringen als Touristen. Hier die Grenzen, die Sie kennen sollten, um eine Busse zu vermeiden.

Kurz gesagt
  • Grenzgänger: 75 € abgabenfreie Einkäufe (40 € für unter 15-Jährige).
  • Auch die Mengen für Tabak und Alkohol sind für Grenzgänger kleiner.
  • Darüber hinaus müssen Sie Ihre Einkäufe anmelden und die Abgaben bezahlen.

Die abgabenfreien Beträge (Freigrenzen)

ReisendeAuf der StrasseMit Flugzeug oder Schiff
Grenzgänger, ab 15 Jahren75 €
Grenzgänger, unter 15 Jahren40 €
Andere Reisende, ab 15 Jahren300 €430 €
Andere Reisende, unter 15 Jahren150 €

Tabak und Alkohol

ProduktGrenzgängerAndere Reisende
Zigaretten40200
Zigarillos20100
Feinschnitttabak50 g250 g
Zigarren1050
Stillwein0.5 L4 L
Bier4 L16 L
Spirituosen (über 22 °)0.25 L1 L

Bei Tabak und Spirituosen müssen Sie ein einziges Produkt wählen oder anteilig mischen (zum Beispiel die Hälfte Zigaretten und die Hälfte Zigarillos). Unter 17-Jährige dürfen weder Tabak noch Alkohol abgabenfrei mitbringen.

Wer gilt als Grenzgänger?

Alle, die zur Arbeit über die Grenze fahren, sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Departemente Ain, Haute-Savoie, Doubs, Jura, Haut-Rhin und Territoire de Belfort, die weniger als 10 km von der Schweizer Grenze entfernt wohnen.

Legen Sie Ihre Freigrenzen nicht zusammen: Die Beträge mehrerer Personen dürfen für einen einzigen Einkauf nicht addiert werden. Ein Fernseher für 200 € bleibt nicht abgabenfrei, auch nicht zu dritt im Auto.

Treibstoff ist im Tank erlaubt, dazu höchstens ein Kanister von 10 L.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Grenzgänger abgabenfrei aus der Schweiz mitbringen?

Einkäufe für 75 € pro Person ab 15 Jahren und 40 € für ein Kind unter 15 Jahren.

Wie viele Zigaretten darf ein Grenzgänger aus der Schweiz mitbringen?

40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 50 g Feinschnitttabak oder 10 Zigarren, ab 17 Jahren.

Was passiert, wenn ich die Freigrenze überschreite?

Sie müssen Ihre Einkäufe beim Zoll anmelden und die Mehrwertsteuer und die Zölle auf ihren Gesamtwert bezahlen. Wer nichts anmeldet, riskiert eine Busse.

Quelle: Französischer Zoll, ausserhalb der Europäischen Union gekaufte Waren